Intensivpädagogische Wohngruppen Leipzig

Grundleistungen

Bezeichnung der Leistung
Intensivpädagogische Wohngruppen für Kinder und Jugendliche mit komplexem Hilfebedarf

Leistungsparagraphen
Leistungen nach den Anspruchsvoraussetzungen der §§ 27, 35a, 41 SGB VIII:
stationäres Angebot nach §§ 34, 35a, 41 SGB VIII
(über die Volljährigkeit hinaus nur im begründeten Ausnahmefall)

Das Projekt ist konzipiert
für Mädchen/Jungen, die in ihren Familien oder in Schulen bereits länger und mehrfach auffällig wurden, die, z. T. mehrfach, in Kinder- und Jugendpsychiatrien eingewiesen waren und nicht in ihre Familien entlassen werden bzw. dort verbleiben können,
als aktive Prävention, um bei sich entwickelnder Störung den Ausbruch einer Erkrankung mit den entsprechenden Folgen (und Folgekosten) durch eine angemessen qualifizierte Intervention verhindern zu können und um eine gelingende Integration in die Gesellschaft zu unterstützen und zu ermöglichen

Den betreffenden Kindern soll im intensivpädagogischen Milieu einer lebensweltnah strukturierten Wohngruppe die Möglichkeit gegeben werden, sich in einem am individuellen Bedarf orientierenden, schützenden und begleitenden Rahmen altersangemessen entwickeln zu können und sich wieder in die Gesellschaft zu integrieren.

Im Zentrum der Arbeit steht dabei immer das Wohl des Kindes, insbesondere der Schutz vor bzw. der Umgang mit Selbst- und Fremdgefährdung.

Betreuungsalter
Dieses Angebot richtet sich an Kinder und Jugendliche ab einem Alter von 3 Jahren.
Eine Weiterbetreuung nach Erreichen der Volljährigkeit ist möglich.

Zielgruppe, Indikation
Mädchen/Jungen aus Familien mit komplexem Hilfebedarf
in Folge schwieriger Lebensbedingungen und/oder traumatischer Erlebnisse in ihrer Entwicklung massiv, wiederholt und langandauernd gestört wurden, Sozialisationsdefizite aufweisen und verschiedene, z. T. schwerwiegende Verhaltensauffälligkeiten zeigen wie
 Schulprobleme
 Delinquenz
 andere Probleme in der gesundheitlichen Entwicklung
 selbst- und fremdgefährdendes Verhalten
 Störungen des Sozialverhaltens
 Impulsdurchbrüche
 ständiges Weglaufen von zu Hause/ aus Betreuungssettings oder/und
bei denen sich deutliche Entwicklungsstörungen
 des Sprechens und der Sprache
 der motorischen Funktionen
 der schulischen Fertigkeiten
sowie
 neurotische, Belastungs- und somatoforme Störungen
oder Verhaltensauffälligkeiten mit körperlichen Störungen und Faktoren zeigen.

Die Entwicklung des Kindes entsprechend seinen Grundbedürfnissen wurde massiv, wiederholt und lang andauernd gestört in Form von
 Verwahrlosung
 Misshandlung und Erfahrungen physischer, psychischer und sexueller Gewalt
 Erleben unzuverlässiger Beziehungen durch häufiges Alleinlassen  
 und/oder Beziehungsabbrüchen
 gestörter Balance zwischen Bindung und Autonomie
 Erfahrungen von Grenzüberschreitung
 Bedrohung
 Abwesenheit von Normen und Regeln sowie von sinnstiftenden Lebenskonzepten
 sowie durch seelische Erkrankung der Eltern

Probleme in der gesundheitlichen Entwicklung haben häufig stationäre Aufenthalte zur Diagnostik und Therapie in Kinder- und Jugendpsychiatrien zur Folge. Es handelt sich daher oft um Grenzfälle zwischen Jugendhilfe und Psychiatrie aufgrund wiederholter Hilfen durch beide.
Die Verhaltenssymptome spitzen sich über längere Zeiträume immer mehr zu, bis sie im Sinne von erheblicher Eigengefährdung oder Fremdgefährdung zu eskalieren drohen.

Häufige Diagnosen der Kinder- und Jugendpsychiatrie sind:
 reaktive/primäre Bindungsstörung
 Störungen des Sozialverhaltens
 emotionale Störung im Kindesalter
 Posttraumatische Belastungsstörung
 Aufmerksamkeitsstörung
 Entwicklungsstörungen
 schwere Beeinträchtigungen des psychosozialen Funktionsniveaus
 Verhaltens- und emotionale Störungen mit Beginn in der Kindheit und Jugend
 Suizidalität/Selbst- und/oder Fremdgefährdung
 Persönlichkeitsentwicklungsstörungen
 Psychotische Entwicklung

Ausschlusskriterien/Kontraindikation
 aktueller Drogenkonsum im Sinne einer Suchterkrankung (massive Abhängigkeit), der nicht
 erfolgreich in einer Klinik im Rahmen einer Therapie bearbeitet wurde,
 starke körperliche Behinderung,
 starke geistige Behinderung.
 
Die Annahme eines Falles in diesem Projekt ist nur möglich bei
 Vorliegen einer vollumfänglichen Schweigepflichtsentbindung der MitarbeiterInnen durch die
 Sorgebrechtigten gegenüber allen Behörden, Ämtern, Ärzten,
 schriftlichem Einverständnis der Sorgeberechtigten mit zeitlich begrenzten freiheitseinschränken-
 den/freiheitsbeschränkenden Maßnahmen im Rahmen des pädagogischen Auftrages und
 gesetzlicher Möglichkeiten (Ausführungen zur Freiheitsbeschränkung siehe Punkt 6. 4).

Ziele

In einem stark strukturierten setting mit intensiver pädagogischer Betreuung werden die Ziele des Hilfeplanes und damit die konkrete Anliegen der Familien und des ASDs in den Fokus der Arbeit gerückt.

Die Ziele der Einflussnahme bezogen auf die Lebensperspektive der Kinder/Jugendlichen können sein:
 Reintegration in die Ursprungsfamilie nach Stabilisierung von Veränderungen
 im familiären System
 konstruktive Gestaltung altersangemessen differenzierter Kontakte zur Herkunftsfamilie ohne
 mögliche Rückführung
 Loslösung und Selbständigkeit sowie altersangemessene Beziehung zur Ursprungsfamilie mit

 größtmöglicher gegenseitiger Akzeptanz

Die Beziehungen zu den Herkunftsfamilien sind oft problembelastet und/oder ambivalent und werden (entspr. dem Ansatz von INFA) explizit zu einem Schwerpunkt der Einflussnahme gemacht, da sie einen wesentlichen Beziehungs- und Bezugspunkt der Kinder darstellen.
Nach Möglichkeit sollte für eine erfolgreiche Aufnahme in die Wohngruppe die Mitwirkungsbereitschaft der Kinder vorliegen. Die Mitwirkung der Familie, insbesondere der Eltern, über den gesamten Zeitraum der Hilfe ist unabdingbare Voraussetzung für deren Erfolg. Dieses gilt auch dann, wenn Teile der elterlichen Sorge oder diese insgesamt abgegeben wurden bzw. abgegeben werden mussten.
Das Kind/der Jugendliche soll familiäre Beziehungen pflegen können und wird bei deren Gestaltung unterstützt.

Eine Bearbeitung traumatischer Erfahrungen erfolgt nicht im Rahmen der Betreuung in der WG. Diese ist extern zu organisieren und abzusichern (niedergelassene KinderpsychotherapeutInnen und KinderpsychiaterInnen).


Rahmenbedingungen

Anzahl der Plätze
Die Wohngruppe bietet 6 Plätze in einer Gruppe für Kinder/Jugendliche ab 12 Jahren.
Personalzusammensetzung

Für die sozialpädagogische Arbeit in den Gruppen steht jeweils folgendes Personal zur Verfügung:
 7 sozialpädagogische Fachkräfte
 dazu 1 DiplompsychologIn

Betreuungsumfang
Die Wohngruppen werden rund um die Uhr, einschließlich der Wochenenden und Ferien und ausschließlich von pädagogischem Fachpersonal, z. T. im Doppeldienst betreut.
Die Gruppenkräfte arbeiten im Schichtdienst.

Versorgung der Gruppen
Die Gruppen versorgen sich eigenverantwortlich und selbständig. Dies betrifft sowohl die Essensversorgung als auch die Nutzung der Mittel für Kultur und Betreuung.

Räumliche Gegebenheiten
Die Wohngruppen befinden sich in zusammengelegten Wohnungen in Leipziger Mietshäusern. Es stehen 6 Einzelzimmer, ein Wohnzimmer, ein Esszimmer, drei Bäder (WC, Wanne, Handwaschbecken), eine Küche, ein ErzieherInnenbüro zur Verfügung.
Zusätzlich befinden sich in einer weiteren Wohnung des Hauses ein großer Sportraum sowie das Zimmer der Psychologin u. a. für Gespräche mit den KlientInnen und den Familien, die unbeeinträchtigt von der momentanen (ev. akuten) Situation in der WG durchgeführt werden können sollen.

Alle schulischen sowie diverse Ausbildungs- und Förderangebote befinden sich im Stadtgebiet Leipzigs und können mit öffentlichen Verkehrsmitteln problemlos erreicht werden.



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